Ab September saniert das Wasserwirtschaftsamt Weilheim den Uferschutz am linken Loisachufer zwischen Andreas- und Johannibrücke. Auch uns ist Hochwasserschutz wichtig – gerade in Zeiten der Klimakrise. Gleichzeitig sind die Bäume am Ufer an der Loisach selbst Teil des Klimaschutzes und auch wertvoller Lebensraum.
Wir begleiten die Maßnahme öffentlich und dokumentieren hier fortlaufend, was wir erfahren, was wir fragen und was wir als Antwort bekommen. Alles, was hier steht, ist belegbar – Vermutungen kennzeichnen wir als solche.
15. August – Rodungen am Loisachufer: Jetzt ökologische Alternativen prüfen
Am Mittwoch, 12. August 2026 fand der Ferienausschuss des Stadtrats Wolfratshausen statt, bei dem Frau Andrea Kröner des Wasserwirtschaftsamts über die Maßnahmen zum Hochwasserschutz am westlichen Loisachufer informierte.
Die notwendige Sicherung des Loisachufers zwischen Andreasbrücke und Johannisbrücke wird vom Wasserwirtschaftsamt weiterverfolgt, doch Umfang und konkrete Ausgestaltung der Maßnahme sind noch offen.
Das WWA hat zugesagt, nochmals zu prüfen, welche Bäume erhalten werden können und welche Fällungen ein „No-Go“ sind.
Besonders wichtig ist dabei der Hinweis auf den gültigen Bebauungsplan Nr. 22a, der im betreffenden Bereich 33 Bäume als zu erhalten festsetzt.
Außerdem muss geklärt werden, ob die bestehende Uferböschung tatsächlich als „Deich“ oder „Damm“ einzustufen ist – denn davon können die Anforderungen an den Baumbestand abhängen.
Auch die Auswirkungen auf Stadtbild, Landschaft, Hitzeschutz und Naherholung sollen geprüft werden; das Landratsamt hat eine entsprechende Betrachtung bereits eingefordert.
Angesichts des erheblichen Eingriffs und der geplanten rund 4.500 Tonnen Wasserbausteine braucht es aus unserer Sicht Transparenz, eine öffentliche Informationsveranstaltung und eine echte Prüfung ökologisch schonender Alternativen.
Der Hochwasserschutz ist notwendig – aber er muss so umgesetzt werden, dass möglichst viele Bäume erhalten bleiben und das Loisachufer auch künftig ein grüner, ökologisch wertvoller und attraktiver Teil unserer Stadt bleibt.
12 August 2026 — Auf welcher Rechtsgrundlage wird hier gebaut? Heute Besprechung im Stadtrat
Wir haben die Maßnahme fachanwaltlich prüfen lassen. Ergebnis: Es ist bislang nicht erkennbar, auf welcher rechtlichen Grundlage gebaut wird.
Der Einbau von rund 4.500 Tonnen Wasserbausteinen dürfte eine „wesentliche Umgestaltung” des Ufers nach § 67 Abs. 2 WHG sein – und damit ein Gewässerausbau, der grundsätzlich ein Planfeststellungsverfahren erfordert. Auch eine Plangenehmigung ohne Öffentlichkeitsbeteiligung müsste bekannt gemacht werden; eine solche Bekanntmachung ist uns nicht bekannt. Unabhängig davon dürfte ein nach § 17 Abs. 3 BNatSchG genehmigungsbedürftiger Eingriff vorliegen.
Unsere Fragen: Liegt eine Planfeststellung oder Plangenehmigung vor – oder wird die Maßnahme als bloße Gewässerunterhaltung eingestuft? Wo wurde sie öffentlich bekannt gemacht? Und liegt eine naturschutzrechtliche Eingriffsgenehmigung vor?
Wir haben diese Fragen an den Umweltreferenten der Stadt weitergegeben. Heute ab 19 Uhr tagt der Ferienausschuss im Rathaus Wolfratshausen, das Wasserwirtschaftsamt ist eingeladen. Was dort beantwortet wird, tragen wir hier nach.
9 August 2026: Mittwoch 12.8. Sitzung des Ferienausschusses des Stadtrats der Stadt Wolfratshausen mit Diskussion zur Baumfällung
Am Mittwoch den 12.8.2026 findet um 19:00 Uhr die Sitzung des Ferienausschusses des Stadtrats der Stadt Wolfratshausen im Sitzungssaal des Rathauses statt. Der öffentliche Teil behinhaltet unter anderem die Agendapunkte:
- Vorstellung der Planung zur westlichen Ufersanierung der Loisach zwischen Andreasbrücke und Johannisbrücke durch das Wasserwirtschaftsamt Weilheim – WWA
- Antrag von Bündnins90/Die Grünen, Wolfratshauser Liste und FDP im Zusammenhang mit der Sanierung des Uferschutzes zwischen der Andreas- und Johannisbrücke in Wolfratshausen durch das Wasserwirtschaftsamt Weilheim
Kommt zahlreich um gegen die Fällungen zu protestieren und das Suchen einer Alternative als realsitische und zeitgemäße Option zu fordern !!
7 August 2026: Bäume auf Deichen: Was die Fachliteratur sagt
Das Wasserwirtschaftsamt hat gegenüber dem Merkur erklärt, es gebe keine Alternative zur geplanten Bauweise, das habe man geprüft. Zu den Bäumen hieß es: „Wir fürchten, dass wir die Bäume nicht halten können”. Für den Abschnitt zwischen Pumpenhäuschen und Seilergassl verwies das Amt darauf, dass es sich teilweise um einen Deich handle, auf dem theoretisch keine Bäume wachsen dürften.
Genau dieser letzte Punkt ist fachlich umstritten. Die Regel stammt aus der DIN 19712. In der Fachzeitschrift „Pro Baum” (3/2020) weist der Sachverständige Dr.-Ing. Lothar Wessolly darauf hin, dass eine DIN rechtlich eine Empfehlung ist und keine Vorschrift. Er verweist auf Untersuchungen am Rheindeich Neuss, wonach der Deich mit Baumbestand rund 30 Prozent standsicherer sei als ohne, und darauf, dass an der Störwasserstraße in Mecklenburg der Damm dort brach, wo keine Baumwurzeln ihn stabilisierten. Dokumentiert ist außerdem: In Trier wurde 2019 eine Spundwand am Moselufer eingezogen, um möglichst viele Bäume zu erhalten – wie in Landshut am Flutmuldendeich.
Daraus ergeben sich zwei Fragen an das Wasserwirtschaftsamt:
- Erstens: Stützt sich die Aussage, auf dem Deichabschnitt dürften keine Bäume stehen, auf die DIN 19712 – und wurde berücksichtigt, dass diese nicht verbindlich ist?
- Zweitens: „Wir fürchten” ist eine Befürchtung, keine Prüfung. Stand- und Bruchsicherheit einzelner Bäume lassen sich heute nach anerkannten Verfahren messen (FLL-Baumuntersuchungsrichtlinie). Wurde für die 62 von uns kartierten Bäume eine baumstatische Einzelbeurteilung durchgeführt? Wenn ja, bitten wir um die Unterlage. Wenn nein, ist die Aussage, es gebe keine Alternative, für uns nicht belegt.
Einordnung: Der zitierte Autor ist Sachverständiger und war in mehreren der genannten Verfahren selbst beteiligt; wir geben seine Position als Fachbeitrag wieder, nicht als neutrales Gutachten.
6. August 2026: Eigene Baumkartierung wirft Fragen zur Altersangabe der Bäume auf
Im Zusammenhang mit den geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen wurde öffentlich erklärt, dass die betroffenen Bäume “maximal 15 Jahre alt” seien. Da diese Aussage für die Bewertung des Eingriffs von großer Bedeutung ist, haben Mitglieder unserer Umweltinitiativen den Baumbestand vor Ort selbst aufgenommen und dokumentiert.
Unsere Erhebung
Bei einer vollständigen Begehung wurden alle Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 10 cm erfasst. Insgesamt wurden 62 Bäume dokumentiert. Einige davon sind mehrstämmig; dabei wurde jeweils der größte Stamm vermessen. Alle Messwerte wurden protokolliert und in einer Tabelle dokumentiert.Für die Abschätzung des Baumalters wurde der Stammumfang in den Stammdurchmesser umgerechnet und anschließend eine konservative Berechnung vorgenommen. Dabei wurde von einem Umfangszuwachs von 2,5 cm pro Jahr ausgegangen. Diese Annahme entspricht einem günstigen Wachstum freistehender, gut versorgter Bäume und führt daher eher zu einer Mindestaltersschätzung als zu einer Überschätzung.
Zusätzlich wurde eine artspezifische Auswertung vorgenommen, bei der unterschiedliche Wachstumsraten verschiedener Baumarten berücksichtigt wurden.
Ergebnisse
Unsere Auswertung kommt zu folgenden Ergebnissen:
- Von den 62 erfassten Bäumen sind nach der konservativen Mindestaltersschätzung 51 älter als 15 Jahre.
- 32 Bäume sind nach dieser Berechnung älter als 30 Jahre.
- Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Wachstumsraten der jeweiligen Baumarten erhöht sich die Zahl der Bäume, die älter als 15 Jahre sind, auf 58 von 62.
Besonders auffällig sind die sieben Bäume auf der Altstadtseite des Dammwegs. Ihre Stammumfänge liegen zwischen 111 cm und 205 cm. Selbst die konservative Berechnung ergibt hierfür Mindestalter zwischen 44 und 82 Jahren. Der größte gemessene Bergahorn mit 220 cm Stammumfang kommt auf eine Mindestaltersschätzung von rund 88 Jahren.
Warum wir Zweifel an der 15-Jahre-Angabe haben
Ein Baum mit einem Stammumfang von etwa 200 cm müsste innerhalb von nur 15 Jahren jährlich mehr als 13 cm Stammumfang zulegen, um dieses Alter zu erreichen. Das liegt deutlich über den bekannten Wachstumsraten selbst schnell wachsender Baumarten unter günstigen Bedingungen.
Unsere Messungen sind daher nicht mit der öffentlichen Aussage vereinbar, dass sämtliche betroffenen Bäume maximal 15 Jahre alt seien.
Transparenz unserer Methode
Uns ist wichtig, unsere Vorgehensweise vollständig offenzulegen.
- Die Stammumfänge wurden in etwa 1,0 m Höhe gemessen. Der forstliche Standard liegt bei 1,3 m. Da der Stamm in geringerer Höhe meist etwas stärker ist, kann unsere Berechnung das Alter geringfügig überschätzen. Wir weisen auf diesen Umstand ausdrücklich hin.
- Bei mehrstämmigen Bäumen wurde jeweils der größte Stamm gemessen.
- Unsere vollständige Messliste einschließlich aller Berechnungsgrundlagen steht zur Einsicht zur Verfügung.
Offene Fragen
Unsere Erhebung dokumentiert 62 Bäume, während in der öffentlichen Berichterstattung von 43 kartierten Bäumen die Rede ist. Deshalb halten wir insbesondere folgende Fragen für klärungsbedürftig:
- Welche konkreten 43 Bäume wurden vom Wasserwirtschaftsamt erfasst?
- Nach welcher Methode wurde deren Alter bestimmt?
- Wie erklärt sich die Abweichung zwischen den beiden Erhebungen?
- Wie passt die Aussage, dass die Bäume nicht älter als 15 Jahre alt sind, mit den Beschreibungen Wolfratshauser Bürger zusammen, die wissen, dass die Bäume wesentlich länger dort stehen?
Wir unterstützen ausdrücklich den notwendigen Hochwasserschutz. Gleichzeitig sind wir der Auffassung, dass Entscheidungen über Eingriffe in den Baumbestand auf einer transparenten und nachvollziehbaren Datengrundlage beruhen sollten. Unsere Messungen sollen dazu einen sachlichen Beitrag leisten.
5. August 2026 – Gibt es Alternativen? Ein Blick nach Landshut
Status: Offene Frage
Das Wasserwirtschaftsamt Weilheim erklärt, eine Alternative zur geplanten Bauweise sei geprüft worden – welche, ist bisher nicht öffentlich. Ein Blick zum Wasserwirtschaftsamt Landshut zeigt, dass es andere Wege gibt: Am Flutmuldendeich wurde die Standsicherheit zwischen 2013 und 2015 über rund 10.000 m² Stahlspundwand hergestellt. Auf der Projektseite der Behörde heißt es, Baumbewuchs sei im städtischen Bereich wertvoll und solle erhalten bleiben; dafür sei der Deich mit einer statisch wirksamen Innendichtung wie Spundwänden zu versehen.
Unsere Frage an das Wasserwirtschaftsamt Weilheim: Wurde eine Spundwandlösung für den Loisach-Abschnitt geprüft – und mit welchem Ergebnis? Wenn ja, bitten wir um die Unterlage. Wenn nein, warum nicht?
Ebenfalls neu: Der NABU hat einen eigenen Antrag eingereicht, auch bei der Unteren Naturschutzbehörde. Im Zeitungsartikel des Isar-Loisachboten hat das WWA erklärt die betroffenen Bäume seien alle nicht älter als 15 Jahre. Anwohner und ältere Wolfratshauser bezweifeln diese Einschätzung, da die Bäume teilweise schon vor 20 Jahren da standen.
Am Mittwoch, 13. August, wird das Thema im Stadtrat – das Wasserwirtschaftsamt ist eingeladen.
4. August 2026 – Dokumentation des Ist-Zustands
Wir haben den aktuellen Zustand des Ufers dokumentiert – bevor die Arbeit am 1. September startet.








3. August 2026 – In der Presse und offener Brief der grünen Stadtratsfraktion
Der Merkur berichtet über den Umfang der Maßnahme. Das Wasserwirtschaftsamt hat 43 Bäume am Uferhang kartiert; nach Auskunft der Behörde können sie nicht erhalten werden. Nachgepflanzt werden soll nur auf etwa der halben Strecke – zwischen Pumpenhäuschen und Seilergassl ist wegen der dortigen Deichlage keine Bepflanzung vorgesehen. Wie die Ersatzpflanzungen konkret aussehen, ist nach Angaben des Amtes noch offen. Die Stadtverwaltung wurde im Herbst 2025 informiert, eine öffentliche Beteiligung gab es nicht. Auf die Kritik daran antwortet das Amt sinngemäß, es sehe wenig Diskussionsbedarf. [Link zum Artikel]
Die Grünen-Stadtratsfraktion richtet einen offenen Brief an das Wasserwirtschaftsamt und fordert die Vorstellung der Planung im Stadtrat, eine öffentliche Informationsveranstaltung und die Offenlegung der Planungsunterlagen. Wir teilen diese Forderung – passend auch zu unserem Antrag ans WWA. Ergänzend fragen wir uns: Wurde für jeden der 43 Bäume einzeln geprüft, ob er durch eine angepasste Bauweise erhalten werden kann? Und liegt das Ersatzpflanzungskonzept vor Baubeginn vor? Unser Antrag auf Einsicht in die Unterlagen läuft.
[Link zum offenen Brief]
02.08.2026 — Wir fragen nach
Status: Antwort ausstehend
Wir haben beim Wasserwirtschaftsamt Weilheim einen Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen gestellt (Art. 3 BayUIG). Wir wollen wissen: Wie viele Bäume werden gefällt? Wurden naturnahe Sicherungsverfahren als Alternative zum Einbau von rund 4.500 Tonnen Wasserbausteinen geprüft? Und welcher Ersatz ist vorgesehen? Sobald wir Antworten haben, stehen sie hier.
Unser Antrag an das WWA Weilheim
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantragen wir gemäß Art. 3 Abs. 1 BayUIG i. V. m. § 3 UIG Zugang zu den nachfolgend bezeichneten Umweltinformationen zur Maßnahme „Sanierung des Uferschurzes zwischen Andreas- und Johannibrücke in Wolfratshausen”:
- Landschaftspflegerischer Begleitplan bzw. entsprechende naturschutzfachliche Planunterlage.
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) sowie artenschutzrechtliche Ausnahme-/Befreiungsentscheidung, insbesondere zum festgestellten Biberbesatz (Anhang IV FFH-RL, § 44 BNatSchG).
- Umfang der Gehölzentnahme östlich des Uferweges: Baumzahl, Stammumfänge, betroffene Fläche, Umgang mit Habitat- und Höhlenbäumen; ferner der genaue Zeitraum der Fällungen im Hinblick auf § 39 Abs. 5 BNatSchG.
- Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmenkonzept mit Art, Umfang, Standort, Zeitpunkt und Entwicklungspflege.
- Variantenuntersuchung zur Bauweise einschließlich Prüfung ingenieurbiologischer Sicherungsverfahren als Alternative zum Einbau von rd. 4.500 t Wasserbausteinen, mit Begründung der Variantenwahl.
- Wasserrechtliche Zulassung der Maßnahme sowie Bewertung nach § 27 WHG (Verschlechterungsverbot).
- Fachliche Bewertung der Staulegung am Kastenmühlwehr hinsichtlich Fischfauna und Makrozoobenthos sowie die vorgesehenen Schutz- und Bergungsmaßnahmen.
- Leistungsbeschreibung der ökologischen Baubegleitung.
Wir weisen darauf hin, dass Umweltinformationen nach Art. 4 Abs. 2 BayUIG spätestens innerhalb eines Monats zugänglich zu machen sind. Da der Baubeginn für den 1. September angekündigt ist und die Fällungen anschließend erfolgen sollen, ist der Antrag eilbedürftig; eine Auskunft erst nach Durchführung der Maßnahme würde den Zweck des Informationszugangs vereiteln. Wir bitten daher um Übermittlung bis zum 21. August 2026 oder um eine begründete Zwischennachricht.
Die Übermittlung in elektronischer Form ist ausreichend. Sofern Gebühren anfallen, bitten wir vorab um Mitteilung der voraussichtlichen Höhe; für einfache Auskünfte gehen wir von Gebührenfreiheit aus. Sollten einzelne Unterlagen nach Art. 7 oder Art. 8 BayUIG teilweise zurückgehalten werden, bitten wir um Zugang zu den nicht betroffenen Teilen sowie um eine Begründung.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Reiners
Wolfratshausen for Future
31. Juli 2026 — Weilheim kündigt Maßnahmen am Loisachufer an
Status: Ausgangslage
Das Wasserwirtschaftsamt Weilheim informiert über die geplante Sanierung des Uferschutzes am linken Loisachufer zwischen Andreas- und Johannibrücke. Begründet wird sie mit der nachlassenden Standsicherheit der Böschung nach mehreren Hochwasserereignissen; zusätzlich wurden Bibergänge in der Uferböschung festgestellt. Vorgesehen sind eine Staulegung am Kastenmühlwehr, eine Baustraße in der Loisach ab September und der Einbau von rund 4.500 Tonnen Wasserbausteinen mit bis zu vier Baggern ab Oktober. Baubeginn ist der 1. September, der Abschluss ist bis Weihnachten geplant.
Für uns zentral: Die Ankündigung nennt Gehölzfällungen östlich des Uferweges, aber keinen Umfang – keine Baumzahl, keine Fläche, kein Wort zu Ersatzpflanzungen. Wir haben Sorge, dass das ähnlich wie am Isar-Kanal zwischen Farchet und Gelting einen Kahlschlag gibt. Die Ankündigung erfolgt erst 30 Tage vor Beginn in der Ferienzeit.

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