Loisachufer als Baustelle

Der BUND Naturschutz in Bayern und seine Kreisgruppe Bad Tölz-Wolfratshausen haben entschieden, keinen Eilantrag gegen die Sanierung des Loisachufers zu stellen. Wir von Wolfratshausen for Future haben eng mit dem BN zusammengearbeitet und tragen diese Entscheidung mit. Sie ist uns so wenig leicht gefallen wie vor einer Woche der Schritt, die Behörden anwaltlich zur Einhaltung des Umweltrechts aufzufordern.

Hier erklären wir, warum wir uns so entschieden haben und was wir jetzt erwarten.

Was wir gemeinsam erreicht haben

Ende Juli sah das Wasserwirtschaftsamt (WWA) bei dieser Maßnahme „nicht viel Diskussionspotenzial“. Die Planungsunterlagen rechneten mit bis zu 40 gefällten Bäumen. Heute sieht es anders aus:

  • Das WWA hat zugesagt, so viele Bäume wie möglich zu erhalten. Nach seinen Angaben bei der Informationsveranstaltung am 28. September werden fünf große Bäume gefällt, insgesamt werden rund 31 Gehölze entnommen.
  • Es werden Bäume nachgepflanzt, auch am Damm, der jetzt kein Deich mehr ist.
  • Das WWA hat Fehler in der Kommunikation eingeräumt und sich vor Ort den Fragen der Bürgerinnen und Bürger gestellt. Es ist auch auf unsere Bitten aus dem offenen Brief eingegangen, hat weitere Alternativen geprüft und bei der Infoveranstaltung eine Visualisierung gezeigt.

Nichts davon war im Juli vorgesehen. Erreicht haben das viele: über 100 Menschen auf der Kundgebung, fast 1800 Unterschriften, die Baumkartierung, Briefe, Gespräche – und natürlich auch Stadträtinnen und Stadträte, die sich im Ferienausschuss und im Hintergrund beim Wasserwirtschaftsamt eingesetzt haben.

Was offen ist: Der Präzedenzfall

Unser Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Experte für Umweltrecht, Thorsten Deppner, hat die Planungsunterlagen geprüft. Nach seiner Einschätzung verstößt die Maßnahme in mehreren Punkten gegen geltendes Recht:

  • Fehlende wasserrechtliche Zulassung. Die Maßnahme ist keine bloße Unterhaltung, sondern ein Gewässerausbau. Die alte Uferbefestigung wird durch eine andere Bauweise ersetzt und um einen halben Meter erhöht. Die Sohlschwelle am Mühlbach wird zur Rampe umgebaut, und der Wasserspiegel wird vier Monate lang um bis zu 1,5 Meter abgesenkt. Dafür hätte es eine Planfeststellung oder zumindest eine Plangenehmigung gebraucht.
  • Unterlassene Prüfung der Umweltverträglichkeit. Für einen solchen Ausbau schreibt das Gesetz mindestens eine UVP-Vorprüfung vor. Sie fand nicht statt. Schon das allein ist ein schwerer Verfahrensfehler.
  • Mangelhafte FFH-Prüfung. Die Loisach ist ein europäisches Schutzgebiet mit Huchen, Mühlkoppe, Streber und Biber. Die Behörden haben nur eine Vorprüfung durchgeführt, und diese allein weist nach Einschätzung unseres Anwalts fünf Mängel auf:
    • Schutzmaßnahmen wurden bereits in der Vorprüfung eingerechnet, was nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs unzulässig ist.
    • Die Erheblichkeit des Eingriffs wurde nur am Flächenanteil gemessen, statt an der Bedeutung des Abschnitts für Laich und Jungfische.
    • Die Trübung flussabwärts wurde nicht untersucht.
    • Es fehlen Baubegleitung und Kontrolle der Schutzmaßnahmen.
    • Eine angebliche „Lebensraumverbesserung“ wurde gegen die Schäden verrechnet, was ebenfalls nach der Rechtsprechung des EuGH unzulässig ist.
  • Artenschutz. Biberröhren wurden kurz vor dem Winter freigelegt und verfüllt, in der für die Tiere empfindlichsten Zeit. Die Hängebirke Nr. 2558 bietet mit ihren Höhlen Lebensraum für Fledermäuse und Höhlenbrüter. Die Ausnahmegenehmigungen wurden zwar inzwischen erteilt, ob ihre Voraussetzungen vorlagen, ist aber offen.
  • Fehlende Ausgleichsmaßnahmen vorab. Ersatzlebensräume für die betroffenen Tiere müssen funktionieren, bevor eingegriffen wird. Davon ist nichts erkennbar.

Die volle juristische Bewertung findet sich unter diesem Link.

Wir haben früh und auf allen Wegen gewarnt

Diese Fragen kommen nicht überraschend. Bereits im August haben wir die Stadt, konkret 2. Bürgermeister Günther Eibl, und das Wasserwirtschaftsamt darauf hingewiesen, dass es sich aus unserer Sicht nicht um eine bloße Gewässerunterhaltung handelt. Ende August haben wir dieselbe rechtliche Prüfung und auch die Artenschutz-Frage per Petition noch vor Einrichtung der Baustelle beim Landratsamt angemahnt. Mit mehreren E-Mails und schließlich einem offenen Brief haben wir uns außerdem an alle Stadträtinnen und Stadträte gewandt.

Die Antworten sind ernüchternd:

  • Unsere schriftlichen Fragen an den zweiten Bürgermeister vom 26. August blieben unbeantwortet.
  • Das Landratsamt hat erst am 11. September mitgeteilt, es sehe keinen Grund für einen Baustopp. Auf die Rechtsfrage ist es nicht eingegangen.
  • Das Wasserwirtschaftsamt hat am 30. September die Aufforderung unseres Anwalts abgelehnt. Die rechtliche Bewertung obliege dem Landratsamt, schreibt es.
  • Auf unseren offenen Brief kamen nur wenige Antworten. Die BVW und die CSU haben sich erst zu Wort gemeldet, als eine Klage im Raum stand. Auf die Frage, ob hier das Recht eingehalten wird, ist keiner eingegangen.

Die eine Behörde verweist also auf die andere, und die andere schweigt. Bis heute hat niemand unsere rechtlichen Bedenken inhaltlich geprüft oder widerlegt. Aus unserer Sicht wird hier geltendes Umweltrecht nicht eingehalten, und niemand fühlt sich zuständig.

Kein Einzelfall

Unsere Unterschriftenaktion auf openPetition hat uns etwas gezeigt, womit wir nicht gerechnet hatten. Aus dem ganzen Landkreis schrieben uns Menschen von ihren Erfahrungen bei Eingriffen an Gewässern: aus Beuerberg und Eurasburg, vom Isar-Loisach-Kanal bei Gelting, sogar aus Regensburg. Immer hatten die Betroffenen das Gefühl, dass die Bevölkerung nicht ausreichend beteiligt war und die Folgen für das Landschaftsbild negativ waren. Uns persönlich blutet das Herz, wenn wir heute den Isar-Loisach-Kanal sehen. Nicht immer ist hier das Wasserwirtschaftsamt oder die Stadt verantwortlich, das Landratsamt aber für die rechtliche Prüfung in unserem Landkreis sehr wohl. Hochwasserschutz darf nicht gegen die Umwelt ausgespielt werden. 

Deshalb ist das Loisachufer für uns auch ein Präzedenzfall. Gelten eine Erhöhung der Uferbefestigung um einen halben Meter, eine monatelange Wasserabsenkung und Fällungen in einem Schutzgebiet widerspruchslos als „Unterhaltung“, dann kann sich künftig jede vergleichbare Flussbaumaßnahme darauf berufen. Umweltprüfungen und Bürgerbeteiligung würden zur Ausnahme statt zur Regel.

Mit Bürgerinnen und Bürgern gehen Landratsamt und unsere Stadt deutlich strenger um. Bei den Schwarzbauten haben sie auf der Einhaltung des Rechts bestanden, bis zum Abriss von zuvor bewohnten Häusern. Begründet wurde das ausdrücklich mit Rechtsstaatlichkeit und Signalwirkung, man dürfe keinen Präzedenzfall schaffen. Wir fordern nichts anderes als denselben Maßstab, wenn eine Behörde selbst baut.

Warum wir dennoch nicht klagen

Recht haben und klagen sind zwei verschiedene Dinge. Wir haben abgewogen:

  • Das Ufer ist geöffnet. Der Sorge vor Hochwasser bei einer stillstehenden Baustelle wollen wir Rechnung tragen. Der Wasserspiegel ist abgesenkt, die Biberröhren sind verfüllt. Für Fische und Biber sind damit bereits Fakten geschaffen.
  • Ein Baustopp hätte zusätzliche Kosten verursacht. Kosten, die vermeidbar gewesen wären, wenn die Rechtsfrage im Sommer geprüft worden wäre.
  • Die Baustelle würde länger die Nutzung des Loisachufers durch die Bevölkerung blockieren.
  • Die Fraktionen von BVW und Grünen haben uns eindringlich gebeten, auf eine Klage zu verzichten und den Weg des Gesprächs weiterzugehen. Wir nehmen diese Bitte ernst – und auch das Dialogangebot. Wir sind bereit, ein Gespräch zu starten.
  • Das Wasserwirtschaftsamt hat sich bewegt. Dafür geben wir ihm einen Vertrauensvorschuss.

Ein Vertrauensvorschuss ist aber kein Blankoscheck.

Was wir vom Wasserwirtschaftsamt erwarten

Wir erwarten, dass die Zusagen eingehalten werden, und zwar Baum für Baum. Maßstab ist für uns die Karte, die das Wasserwirtschaftsamt am 28. September vorgestellt hat. Wir – die Bürgerinnen und Bürger – werden die Baustelle bis zum Schluss beobachten und dokumentieren. Werden Zusagen nicht eingehalten, behalten wir uns rechtliche Schritte vor.

Für die Zukunft gilt: Eingriffe dieser Größenordnung gehören früh auf den Tisch. Die Öffentlichkeit muss informiert und die umweltrechtlichen Fragen müssen offen geprüft werden, bevor die Bagger kommen. 

Der BN Landesverband und die Kreisgruppe werden ein Gespräch mit dem Wasserwirtschaftsamt suchen, um deutlich zu machen, dass eine Verfahrensbeteiligung des BN bei derart umfangreichen Maßnahmen unabdingbar ist. Eine Verfahrensbeteiligung ist kein Selbstzweck, hier sollen alle Natur- und Umweltaspekte schon im Vorfeld gewürdigt und Alternativen geprüft werden.

Unsere Erfahrungen schreiben wir in einem Leitfaden für andere Initiativen auf: Was tun, wenn am eigenen Fluss gebaut wird? Er ist für alle gedacht, die uns von ähnlichen Fällen berichtet haben, und für alle, denen es noch bevorsteht.

Was wir von Stadt und Landratsamt erwarten

Das WWA verweist bei allen Rechtsfragen auf das Landratsamt. Als Kreisverwaltungsbehörde hat das Landratsamt die Aufgabe, das Umweltrecht durchzusetzen, auch gegenüber anderen Behörden. Wir erwarten, dass es diese Verantwortung künftig aktiv wahrnimmt und rechtliche Hinweise aus der Bürgerschaft inhaltlich beantwortet. 

Auch Stadtverwaltung und Stadtrat tragen Verantwortung. Wenn mitten in der Altstadt in ein Schutzgebiet eingegriffen wird, müssen sie selbst prüfen, ob dabei das Recht eingehalten wird – insbesondere wenn es dazu Hinweise gibt. Dafür muss niemand Jurist sein: Die Stadt oder auch die Stadtratsfraktionen hätten, wie wir, juristischen Rat einholen können.

Wir werden die Regierung von Oberbayern und das bayerische Umweltministerium über unsere Erfahrungen und die offenen Rechtsfragen unterrichten. Wir tun das nicht, um nachzutreten, sondern damit es beim nächsten Mal besser läuft.

An alle Wolfratshauserinnen und Wolfratshauser

Danke! Ihr habt gezeigt, dass wir zusammen wirksam sind. Ohne euch stünden am Loisachufer im Frühjahr deutlich weniger Bäume. Die rechtliche Prüfung haben BUND Naturschutz und wir gemeinsam getragen. Herzlichen Dank auch an die bisherigen Spender. Wer uns dabei unterstützen möchte, kann hier spenden.

Und wer in Wolfratshausen mitmachen will: Unser nächstes Thema ist unter Anderem die Entsiegelung im Stadtgebiet. Wir von Wolfratshausen for Future treffen uns jeden ersten Donnerstag im Monat, mehr dazu auf unserer Webseite.

Umweltrecht gilt für alle, auch für Behörden. Daran ändert unser Verzicht nichts. Wir schauen weiter genau hin.

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