Offener Brief an die Stadt Wolfratshausen und das Wasserwirtschaftsamt Weilheim

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren des Stadtrats, sehr geehrte Damen und Herren des Wasserwirtschaftsamts Weilheim (WWA),

Ende Juli wurde bekannt, dass das WWA das Loisachufer bereits einen Monat später sanieren will und im Zuge dessen viele Bäume gefällt werden. Damals hieß es vom WWA, man sehe „nicht viel Diskussionspotential” und die Bäume seien nicht älter als 15 Jahre. Heute räumt das Amt kommunikative Defizite ein und lädt für den 28. September gemeinsam mit der Stadt zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung. Es hat angekündigt, Bäume nur bei Bedarf zu fällen und uns zugesagt, einen Alternativvorschlag aus der Bürgerschaft zu prüfen. Der Abschnitt gilt nicht mehr als Deich, nachgepflanzt werden soll ggf. auf der gesamten Länge. Die Veränderung freut uns aufrichtig. Dass eine Behörde ihre Einschätzung öffentlich korrigiert, ist nicht selbstverständlich und wir erkennen das ausdrücklich an. 

Wir glauben, dass diese Verhaltensänderung ohne unsere Mobilisierung so nicht passiert wäre. Die inzwischen fast 1800 Unterschriften in unserer Petition (Schriftlich + Online) waren als Zeichen gemeint und nie als Bürgerbegehren, wie die Stadt suggeriert hat. Ein Bürgerbegehren hätte Monate gedauert – die Bagger fahren bereits. Der große Zuspruch, der uns anhaltend aus der Bevölkerung erreicht, bestärkt uns in unserer Haltung, uns für den Erhalt der Bäume einzusetzen.

Zugleich sehen wir: alle Angaben zur Planung mussten wir Stück für Stück über das Umweltinformationsgesetz erfragen, 62 Bäume haben wir selber kartiert, die Rechtslage klären wir selber mit einem Anwalt. Auf unserer Webseite haben wir dies alles dokumentiert und jeweils den letzten Stand veröffentlicht. Wir haben auch alle Stadträte darüber in Kenntnis gesetzt. 

Uns irritiert daher, wenn der Bürgermeister und manche Stadtratsmitglieder von einer Verbreitung von “Falschbehauptungen” oder KI-Horrorszenarien sprechen, ohne sich selbst bislang um Transparenz oder Dialog mit uns bemüht zu haben. Die Informationsveranstaltung findet erst wenige Tage vor Beginn der geplanten Baumfällungen statt. 

Welcher Baum genau fällt, ist bis heute nicht klar

Wir verstehen, dass die – als solche gekennzeichnete – KI-Darstellung auf unseren Plakaten als zugespitzt empfunden wurde. Eine öffentlich einsehbare Planung gab es jedoch nicht. Genau das war der Punkt: Über Wochen lag weder eine Visualisierung noch eine Liste der zu fällenden Bäume, noch eine Vorher-Nachher-Darstellung vor. Welcher Baum genau fällt, ist bis heute nicht klar. 4.500 Tonnen Steine und dass laut des Bescheids der Unteren Naturschutzbehörde rund 40 dieser 62 Bäume “sehr wahrscheinlich” gefällt werden müssen, sind Fakten basierend auf den Planungsdaten des WWAs.

Die Stadt beruft sich darauf, dass das WWA zuständig ist. Daher irritiert uns auch, dass die Frage, ob geltendes Recht eingehalten wird – also ob es sich rechtlich um Unterhaltung nach § 39 WHG oder um einen Gewässerausbau nach § 67 WHG handelt, bisher den Stadtrat nicht zu interessieren scheint – obwohl genau daran hängt, ob die Öffentlichkeit ein Beteiligungsrecht hat.

„Zu fällen einen schönen Baum //
braucht’s eine halbe Stunde kaum. //
Zu wachsen, bis man ihn bewundert, //
braucht er, bedenk es, ein Jahrhundert.“

—Eugen Roth (1895–1976) deutscher Lyriker

Was uns wichtig ist

Uns geht es nicht darum, Hochwasserschutz zu verhindern. Die Notwendigkeit der Ufersicherung steht außer Frage. Uns liegen die Menschen, die Natur und unsere Umwelt am Herzen und dafür setzen wir uns ein.

Die erreichten Verbesserungen und die unverbindlich zugesagten weiteren Prüfungen haben gezeigt, dass die bisherigen Planungen des WWA unzulänglich waren. Deshalb muss die Frage „Gewässerunterhaltung“ (§ 39 WHG) vs. „Gewässerausbau“ (§ 67 WHG) vor Beginn der Sanierung juristisch geprüft werden – und nicht erst danach, wenn vollendete Tatsachen geschaffen wurden. Das ist kein radikaler Anspruch, sondern die Basis unseres Rechtsstaats.

Worum wir bitten

Mehr Informationen zum Vorhaben 

  • Verbindliche Transparenz statt Widersprüche: Inzwischen liegen uns die Planung  inkl. Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) vor. Diese offenbaren jedoch eine eklatante Diskrepanz: Während das WWA öffentlich erklärt, Bäume schonen zu wollen, sieht die offizielle Planung noch auf 150 Metern Länge die Fällung aller Gehölze und die Umwandlung in Magerrasen vor. Wir dringen auf eine öffentlich einsehbare, verbindliche Visualisierung des künftigen Zustands – d.h.  eine konkrete, nachvollziehbare Gegenüberstellung Baum für Baum, welcher genau gefällt wird. 
  • Stellungnahme des Stadtrats über openPetition: openPetition hat die gewählten Mitglieder des Wolfratshauser Stadtrats zu einer persönlichen öffentlichen Stellungnahme aufgefordert. Als repräsentative Instanz tragen die Stadtratsmitglieder politische Verantwortung gegenüber den vielen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern. Wir bitten alle Stadträte, diese Möglichkeit für einen transparenten Dialog auf Augenhöhe zu nutzen und vor der Sitzung öffentlich Position zu beziehen.

Prüfung von Alternativen und Moratorium: 

  • Freiwilliger Fällstopp bis zur Klärung aller Fragen: Wir bitten das WWA, bis zur Veröffentlichung der überarbeiteten Planung, zur nachvollziehbaren Prüfung der Alternativen und zur Klärung der rechtlichen Einordnung auf Baumfällungen zu verzichten. Die Ergebnisse müssen vor Beginn der Fällarbeiten öffentlich zugänglich sein. Mit dem Beginn der Fällsaison am 1. Oktober dürfen keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden.
  • Konsequente Umsetzung der baumschonendsten Variante: Die Prüfung von Alternativen darf kein Lippenbekenntnis sein. Wir appellieren an das WWA, dass die Umsetzung der Variante mit der minimalsten Baumentnahme erfolgt – insbesondere unter detaillierter Einbeziehung des eingereichten Vorschlags von Dr. Hans Schmidt, der eine Ufersicherung ohne Baumfällungen ermöglicht.

Bürgerbeteiligung: 

  • Klärung der Rechtsfrage durch die Stadt: Gilt bei der aktuellen Maßnahme § 39 oder § 67 WHG? Wir bitten den Stadtrat, diese Frage in seiner Sitzung am 29. September auf die Tagesordnung zu setzen und eine unabhängige juristische Prüfung zu veranlassen. Bis zur Klärung dieser Frage und ihrer möglichen Auswirkungen auf die Öffentlichkeitsbeteiligung soll sich die Stadt beim WWA für einen freiwilligen Fällstopp einsetzen. 
  • Zukunft: Wenn Bürger erst vor vollendete Tatsachen gestellt werden, untergräbt dies das Vertrauen in behördliches und rechtsstaatliches Handeln. Das ist insbesondere in Zeiten wie diesen kritisch. Wir hoffen, dass alle Beteiligten ihre Lehren ziehen und künftig – ob WWA oder städtische Projekte – von Anfang an mit echter Bürgerbeteiligung geplant wird.

Zum Schluss

Kēria Ponga von den Whanganui Māori sprach letzte Woche bei dem Besuch an der Loisachmündung von Common Ground. Ihr Volk hat rund 150 Jahre für die Rechte seines Flusses gekämpft. Und ist dabei unermüdlich auf diejenigen zugegangen, die ihm alles nehmen wollten. Gemeinsamen Boden gibt es fast immer.

Unserer liegt auf der Hand: eine Stadt, die vor Hochwasser geschützt ist, und ein Ufer, an dem man im Sommer im Schatten sitzen kann. Wir sind überzeugt, dass beides zusammengeht – wenn rechtzeitig darüber gesprochen wird. Am 28. September werden wir da sein.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfratshausen For Future


Anhang: Kriterien zur Unterscheidung von Gewässerausbau und Gewässerunterhaltung

Unterscheidung von Gewässerausbau und Gewässerunterhaltung für Maßnahmen am Gewässer sowie für Änderungen von Anlagen in, über oder an einem Gewässer; soweit nicht anders zitiert nach JÜRGING & PATT (2005), WBW (2008). Quelle: Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg

Gewässerausbau

genehmigungspflichtig
Gewässerunterhaltung

genehmigungsfrei
Maßnahmen am Gewässer
• Das Gesamtprofil eines Gewässers wird verändert oder ein Gewässer wird einschließlich seiner Ufer in seiner bisherigen Gestalt verändert.


• Die Umgestaltung soll wesentlich sein; dies trifft zu, wenn sie sich auf den Wasserstand, Wasserabfluss, Fließgeschwindigkeit, Selbstreinigungsvermögen, Fischerei oder Naturhaushalt und Landschaftsbild in bedeutsamer Weise, also merklich auswirkt (ZEITLER 2004).


• Die Wesentlichkeit einer Umgestaltung bezieht sich nicht nur auf äußere Gestaltsveränderungen, sie kann sich auch aus verborgenen wasserwirtschaftlichen oder ökologischen Auswirkungen ergeben.
Maßnahmen am Gewässer
• Gestaltende Maßnahmen (Entwicklungsmaßnahmen) von geringem Umfang oder unwesentliche und offensichtlich nicht ins Gewicht fallende Maßnahmen sind kein Gewässerausbau (CZYCHOWSKI & REINHARDT 2003).













Maßnahmen an Anlagen in, über oder an einem Gewässer: Änderungen oder RückbauMaßnahmen an Anlagen in, über oder an einem Gewässer: Änderungen oder Rückbau
• Änderungen oder ein Rückbau von Anlagen können nicht im Rahmen der Gewässerunterhaltung erfolgen wenn sie wesentlich sind bzw. eine wesentliche Umgestaltung im Sinne eines Gewässerausbaus vorliegt. Die Wesentlichkeit bezieht sich u.a. auf die Unterhaltung des Gewässers, den Wasserabfluss, ökologische Funktionen des Gewässers oder die Fischerei.• Änderungen von Anlagen in, über oder an einem Gewässer können im Rahmen der Unterhaltung durchgeführt werden, wenn die Anlage nicht wesentlich verändert wird und keine wesentliche Umgestaltung im Sinne eines Gewässerausbaus vorliegt (Sachverhalt trifft überwiegend auf Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten zu).

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